In NRW-Grundschulen erhalten Schülerinnen und Schüler drei Stunden pro Woche Englischunterricht ab dem dritten Schuljahr. Der Fokus liegt auf mündlicher Verständigung, während das Erlernen der
Schriftsprache von untergeordneter Bedeutung ist. Die erzielten Leistungen werden im Zeugnis benotet und haben versetzungsrelevante Auswirkungen.